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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
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Bei arglistiger Täuschung sind Kaufverträge anfechtbar
https://www.it-recht-kanzlei.de/anfechtung-kaufvertrag-arglistige-taeuschung-produktmerkmale.html
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Täuscht ein Händler seinen Kunden vor oder bei Vertragsschluss arglistig, d.h. bewusst über vertragsrelevante Punkte, kann der Kunde den Vertrag anfechten. Dies gilt auch, wenn der Händler über wichtige Punkte nicht aufklärt.