Verursacht der Mieter in der Mietwohnung einen Schaden, ist es für den Vermieter oft am einfachsten, die Kaution oder einen Teil davon einzubehalten, anstatt den Mieter auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen und ggf. einen aufwändigen Rechtsstreit mit diesem zu führen. Nicht selten kommt es in diesen Fällen jedoch vor, dass der Vermieter die Kaution anschließend gar nicht dazu verwendet, den vom Mieter verursachten Schaden zu beheben. Meint der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen