Es ist keine Seltenheit, dass ein Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Sicherheitsleistung nicht erbringen kann. Nicht ganz zu Unrecht haben viele Vermieter deshalb Sorge, dass der Mieter, dem durch die Schlüsselübergabe bereits der Besitz an der Wohnung eingeräumt wurde, die Kaution nicht zahlt. Diese Sorge kann dem Vermieter auch dadurch nicht vollständig genommen werden, dass ihm ein Recht zur fristlosen Kündigung zusteht, wenn der Mieter die Kaution in einem bestimmten …Artikel...