Bei Papierverträgen können Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht über einen allgemeinen Link auf AGB im Internet wie www.domain.de/agb wirksam in den Vertrag einbeziehen. Wir erklären, wie Sie Ihre Vertragsunterlagen anpassen sollten (BGH, Urteil vom 10.07.2025, Az. III ZR 59/24). Weiterlesen Der Beitrag BGH: Link auf AGB im Internet bei Papierverträgen erschien zuerst auf Kanzlei Plutte, verfasst von Niklas Plutte.