Kündigt der Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs, obwohl dieser gar nicht besteht, oder ist die Kündigung aus sonstigen Gründen unwirksam, wird das Mietverhältnis nicht beendet. Der Mieter hat das Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben. Ist die Eigenbedarfskündigung zwar wirksam, hat der Mieter aber einen wirksamen Widerspruch erhoben, hat er einen Anspruch gegen seinen Vermieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses. Zieht der Mieter nun nach Ablauf der Kündigungsfrist nach meh...