Ab Januar wird sie nun wohl kommen, die elektronische Patientenakte „für alle“. Statt auf Überzeugung und Einwilligung zu setzen, hat sich die Politik entschieden, eine Widerspruchslösung („Opt-out“) zu wählen: Jeder Versicherte bekommt die Akte „automatisch“, wenn ihrer Einrichtung nicht widersprochen wird. Zur Flankierung dieser Lösung hat der Gesetzgeber in § 343 (1a) SGB V „Informationspflichten […]