Der erste Zeuge war mutmaßlicher Geschädigter einer Tat, die sich in der Nacht vom 5. auf den 6. April 2022 zugetragen haben soll, also in der Nacht vor der Festnahme der vier Angeklagten. Zunächst entbrannte eine Debatte über ein Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen. Im Gegensatz zum Gericht sah die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht für eine Mitwirkung an der kriminellen Vereinigung als gegeben an, da aus einer Konversation zwischen Kevin N. und Leon R. hervorgehe, dass der Ze...