Der Vermieter will die Wohnung plötzlich selbst nutzen oder seinen Kindern zur Verfügung stellen? Ist das der Fall, lässt Sie oft nicht lang auf sich warten: Die Eigenbedarfskündigung. Mieter sind dann meist erstmal geschockt und glauben gegen eine Eigenbedarfskündigung kommen sie nicht an. Ganz so stimmt das aber nicht, denn wenn der Vermieter die Wohnung wegen Eigenbedarf kündigt, hat der Mieter einen Monat lang ein Widerspruchsrecht und verlangen, dass der …Artikel jetzt weiter ...