Auf die Kritik an der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde auf Ausnahmen für Härtefälle hingewiesen. Die von FragDenStaat veröffentlichte Weisung des Auswärtigen Amtes zeigt aber: Die Kriterien sind unüberwindbar hoch. Zweifel, ob das verfassungs- und menschenrechtskonform ist, erhalten neue Nahrung. The post Weisung des Auswärtigen Amtes zum Familiennachzug: Die meisten Härtefälle werden ignoriert first appeared on PRO ASYL.