Eine vorformulierte Vertragsklausel in einem Mietvertrag gilt nur dann als individuell ausgehandelt i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, wenn der Vermieter sie ernsthaft zur Diskussion stellt und dem Mieter echte Gestaltungsmöglichkeiten einräumt. Die Wahl zwischen zwei Alternativen reicht nicht aus. BGH v. 8.4.2025 – VIII ZR 245/22 – Langfassung im Internet: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 17 […]