Kündigt der Eigentümer einer Wohnung seinem Mieter das Mietverhältnis beispielsweise aufgrund von Eigenbedarf, so zweifeln viele Mieter die Kündigung mit dem Hinweis auf Eigenbedarf an und widersprechen der Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter. Der Vermieter ist dabei in der Pflicht, die Eigenbedarfskündigung ausreichend und nachvollziehbar zu begründen. Genügt er diesen Anforderungen, so ist es am Mieter die Wohnung zum angegebenen Zeitpunkt zu verlassen und zu räumen. Neben ...