Wohnen Mieter und Vermieter zusammen in einem Zweifamilienhaus, gelten im Mietrecht besondere Regelungen, die auf das enge Zusammenleben angepasst sind. Die Wichtigste davon ist das Recht der erleichterten Kündigung. Anders als in einem „normalen“ Mietverhältnis, bei dem der Vermieter den Mietvertrag nur unter den Voraussetzungen der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung beenden kann, gibt es bei hier eine Sonderregelung in § 573 a BGB. Liegen die Voraussetzungen vor können ...