Sie wollen wissen, ob und wie man in einem Mietvertrag einen Mieterwechsel vereinbaren kann ohne den Vertrag komplett neu aufzusetzen? Vielleicht haben Sie ja an eine Wohngemeinschaft vermietet und jetzt wollen zwei der vier Mieter ausziehen und zwei neue einziehen? Die gute Nachricht ist, dass Sie in einem solchen Fall immer einen sog. Nachtrag zum Mietvertrag vereinbaren können, in dem Sie den Mieterwechsel festhalten. Es werden dann für jeden neuen …Artikel jetzt weiter lesen