Ein Vermieterwechsel heißt nicht immer gleich einen neuen Mietvertrag abschließen zu müssen. Ganz nach dem Motto „Kauf bricht nicht Miete“ aus § 566 BGB, ändert der Vermieterwechsel durch den Verkauf des Mietshauses oder der Eigentumswohnung nichts an dem Mietvertrag. Als Mieter können Sie sich nach wie vor auf alle Rechte aus dem Mietvertrag berufen. Es ändert sich nur der Vermieter. In der Praxis werden aber aus verschiedenen Gründen gerne auch …Artikel jetzt weiter lesen