Möchte der Vermieter seine Eigentumswohnung selbst beziehen oder sie einer anderen Person zur Verfügung stellen, ist in der Regel die Eigenbedarfskündigung das Mittel der Wahl. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Vermieter mit dieser nicht zum Ziel kommt. Liegt z.B. ein befristetes Mietverhältnis vor oder hat der Vermieter für gewisse Zeit auf sein Kündigungsrecht verzichtet, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen. Nicht selten sind sich Vermieter auch einfach nicht ...