Wer in Google Ads mit Preisen wirbt, muss auf ggf. anfallende Versandkosten hinweisen. Es reicht nicht, Versandkosten erst auf der Landingpage anzugeben. Reicht der zur Verfügung stehende Platz in der Werbeanzeige nicht, darf auch kein Preis angegeben werden (LG Bochum, Urteil vom 25.03.2025, Az. 18 O 13/25). Weiterlesen Der Beitrag LG Bochum: Angabe von Versandkosten in Google Ads erschien zuerst auf Kanzlei Plutte, verfasst von Niklas Plutte.