Die Eigenbedarfskündigung stellt die weitaus häufigste Form der vermieterseitigen ordentlichen Kündigung dar. Dieses in § 573 Abs.2 Nr.2 BGB geregelte Kündigungsrecht ermöglicht es dem Vermieter allerdings – anders als der Name vermuten lässt – nicht nur dann, das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte, sondern auch in denjenigen Fällen, in denen er den Wohnraum Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushalts zur Verfügung stellen möchte....| Mietrecht.org
Sind an einem Mietverhältnis auf der Mieterseite mehrere Personen als Hauptmieter beteiligt, kann das Mietverhältnis von Seiten der Mieter durch eine Kündigung nur insgesamt beendet werden, indem alle Mieter die Kündigung erklären. Möchte nur einer oder möchten einzelne von mehreren Mietern aus dem Mietverhältnis ausscheiden, während das Mietverhältnis mit den übrigen Mietern bzw. dem übrigen Mieter fortbesteht, bedarf es einer dreiseitigen Vereinbarung, mit der sich der Vermieter...| Mietrecht.org
Der im Februar 2022 begonnene russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat einen Flüchtlingsstrom ausgelöst, dessen Auswirkungen auch in Deutschland zu spüren sind. Viele Deutsche Haushalte waren und sind nach wie vor hilfsbereit und haben geflüchtete Ukrainerinnen oder Ukrainer bei sich aufgenommen. Entschließen sich Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, Geflüchteten ein Zuhause zu geben, können sie diesen Entschluss sofort umsetzen. Möchte ein Mieter das Gleiche tun, ist er ...| Mietrecht.org
Um zwei Wohnungen gleichzeitig anzumieten, muss man tief in die Tasche greifen. Manchmal sehen sich Mieter jedoch vor allem aus beruflichen Gründen dazu gezwungen, eine Zweitwohnung anzumieten, weil sich z.B. ihr Arbeitsplatz zu weit entfernt von ihrem Hauptwohnsitz befindet. In diesen Fällen entsteht nicht selten das Interesse des Mieters, die Zweitwohnung ganz oder zumindest teilweise unterzuvermieten. So verhielt es sich auch in dem der Entscheidung des BGH vom 27.09.2023 zu …Artikel j...| Mietrecht.org
Die ab Juni 2015 geltende Mietpreisbremse schützt Mieter in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vor zu hohen Mieten und setzt dem Vermieter in der Weise Grenzen bei der Vereinbarung der Miethöhe, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % überschreiten darf. Wurde unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse eine zu hohe Miete vereinbart, steht dem Mieter ein Rückzahlungsanspruch in Höhe desjenigen Betrages zu, um …Artikel...| Mietrecht.org