Um zwei Wohnungen gleichzeitig anzumieten, muss man tief in die Tasche greifen. Manchmal sehen sich Mieter jedoch vor allem aus beruflichen Gründen dazu gezwungen, eine Zweitwohnung anzumieten, weil sich z.B. ihr Arbeitsplatz zu weit entfernt von ihrem Hauptwohnsitz befindet. In diesen Fällen entsteht nicht selten das Interesse des Mieters, die Zweitwohnung ganz oder zumindest teilweise unterzuvermieten. So verhielt es sich auch in dem der Entscheidung des BGH vom 27.09.2023 zu …Artikel j...