Sind an einem Mietverhältnis auf der Mieterseite mehrere Personen als Hauptmieter beteiligt, kann das Mietverhältnis von Seiten der Mieter durch eine Kündigung nur insgesamt beendet werden, indem alle Mieter die Kündigung erklären. Möchte nur einer oder möchten einzelne von mehreren Mietern aus dem Mietverhältnis ausscheiden, während das Mietverhältnis mit den übrigen Mietern bzw. dem übrigen Mieter fortbesteht, bedarf es einer dreiseitigen Vereinbarung, mit der sich der Vermieter...| Mietrecht.org
Der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 3. Oktober 1990 zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) liegt nun über 34 Jahre zurück. Die meisten derzeit gültigen Mietverträge wurden demzufolge nach der Wiedervereinigung abgeschlossen. In diesen Fällen besteht kein Zweifel, dass die Mietverhältnisse den Vorschriften des BGB unterliegen. Es gibt aber auch noch sog. DDR – Altmietverträge, d.h. solche Mietverträge, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor dem Beitritt de...| Mietrecht.org
Die ab Juni 2015 geltende Mietpreisbremse schützt Mieter in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vor zu hohen Mieten und setzt dem Vermieter in der Weise Grenzen bei der Vereinbarung der Miethöhe, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % überschreiten darf. Wurde unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse eine zu hohe Miete vereinbart, steht dem Mieter ein Rückzahlungsanspruch in Höhe desjenigen Betrages zu, um …Artikel...| Mietrecht.org
Bestimmte öffentlich geförderte Wohnung unterliegen der sog. Mietpreisbindung nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) bzw. dem Wohraumförderungsgesetz (WoFG). Folge dieser Preisbindung ist es u.a., dass die Miete eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Gem. § 8 Abs.1 S.1 WoBinG darf die Wohnung dem Mieter nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch überlassen werden, als zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (sog. Kostenmiete). Bei Wohnungen, die den Vorsch...| Mietrecht.org