Hat der Vermieter bestimmte gesetzlich anerkannte Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen, kann er die Miete in einem bestimmten Umfang erhöhen. Diese sog. Modernisierungsmieterhöhung, die in den §§ 559 BGB ff. BGB geregelt ist, ist jedoch nur dann wirksam, wenn der Vermieter die Erhöhung dem Mieter gegenüber in einer bestimmten gesetzlich vorgegebenen Weise erklärt und erläutert (vgl. § 559b BGB). Im Rahmen dieser Erklärung muss der Vermieter insbesondere Angaben zu den durch die Mod...| Mietrecht.org
Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung ist einer der häufigsten Kündigungsgründe, den Vermieter für eine ordentliche fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses angeben. Viele Mieter leben in der ständigen Angst, mit einer solchen Kündigung konfrontiert zu werden. Die Gefahr, wegen Eigenbedarfs des Vermieters die Wohnung räumen zu müssen, ist besonders groß, wenn die Wohnung während der Mietzeit veräußert wird und der Käufer die Wohnung erwirbt, um selbst dort einzuziehen. Um...| Mietrecht.org
Seit dem Jahr 2013 ist in allen 16 Bundesländern in den jeweiligen Landesbauordnungen schrittweise eine Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern eingeführt worden. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur selbst genutzte, sondern auch vermietete Wohnungen und Häuser. Die durch den Einbau der Rauchwarnmelder zwangsläufig entstandenen Kosten konnten Vermieter im Wege einer sog. Modernisierungsmieterhöhung gem. §§ 559 ff. BGB auf den Mieter umlegen. Dies hat der BGH bereits mit Urteil vom 17...| Mietrecht.org
In der ganz überwiegenden Zahl aller Wohnraummietverträge wird vereinbart, dass der Mieter eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung zu leisten hat. Da die Höhe der künftigen umlegbaren Nebenkosten nicht immer genau vorhersehbar ist, ergibt sich aus der vom Vermieter jährlich zu erstellenden Nebenkostenabrechnung nicht selten ein Nachzahlungsanspruch des Vermieters. Hierzu kommt es dann, wenn die tatsächlich anfallenden umlegbaren Nebenkosten die Vorauszahlungen des Mieters übersteig...| Mietrecht.org
Möchte der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen in einer Mietwohnung durchführen, muss der Mieter dies im Rahmen des Zumutbaren in der Regel dulden. Er muss daher den Zutritt zur Wohnung ermöglichen und darf die Bauarbeiten nicht behindern (vgl. § 555d BGB). Da auch auf den Mieter Rücksicht genommen werden muss, halten Vermieter es immer wieder mal für die bessere Lösung, dass der Mieter die Wohnung vorübergehend räumt, damit die Handwerker ungestört und ohne …Artikel jetzt weiter ...| Mietrecht.org