Seit dem Jahr 2013 ist in allen 16 Bundesländern in den jeweiligen Landesbauordnungen schrittweise eine Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern eingeführt worden. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur selbst genutzte, sondern auch vermietete Wohnungen und Häuser. Die durch den Einbau der Rauchwarnmelder zwangsläufig entstandenen Kosten konnten Vermieter im Wege einer sog. Modernisierungsmieterhöhung gem. §§ 559 ff. BGB auf den Mieter umlegen. Dies hat der BGH bereits mit Urteil vom 17...