Die meisten Mieter möchten die monatliche Miete nicht eher zahlen als unbedingt nötig. In der Regel wird daher die Miete bei Wohnraummietverhältnissen erst kurz vor oder vielfach auch erst am dritten Werktag eines Monats gezahlt. Es gibt aber auch solche Mieter, die die Miete für Monate oder gar Jahre im Voraus zahlen möchten. Äußert ein Mieter einen entsprechenden Wunsch bzw. kommt es auch dazu, dass der Mieter die Miete nicht …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln. War der Verstorbene Mieter, stellt sich insbesondere die Frage, wie es mit dem von ihm eingegangenen Mietverhältnis weitergeht. Lebte der Verstorbene allein, wird in der Regel seine Wohnung aufgelöst. Hiermit ist aber das rechtliche Schicksal des Mietvertrages nicht geklärt. Auch wenn Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige oder bisherige Mitmieter in der Wohnung wohnen bleiben, stellt sich gleichermaßen die Frage, ob und mit wem …Artike...| Mietrecht.org
Verstirbt ein Wohnungsmieter ist das für den Vermieter ein meist unerwarteter Fall auf den er nicht vorbereitet ist: Fragen wie: Was passiert mit den Mietzahlungen? Dem Mietvertrag oder der Einrichtung? Wenn der Mieter verstorben ist, treten im Zweifel andere Hausangehörige oder Erben in den Mietvertrag ein oder der Mietvertrag wird beendet. Doch wie wird das gelöst, wenn niemand da ist: keine Erben und kein Ansprechpartner für den Vermieter. In diesen …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org