Verstirbt ein Wohnungsmieter ist das für den Vermieter ein meist unerwarteter Fall auf den er nicht vorbereitet ist: Fragen wie: Was passiert mit den Mietzahlungen? Dem Mietvertrag oder der Einrichtung? Wenn der Mieter verstorben ist, treten im Zweifel andere Hausangehörige oder Erben in den Mietvertrag ein oder der Mietvertrag wird beendet. Doch wie wird das gelöst, wenn niemand da ist: keine Erben und kein Ansprechpartner für den Vermieter. In diesen …Artikel jetzt weiter lesen