Ein Vermieterwechsel heißt nicht immer gleich einen neuen Mietvertrag abschließen zu müssen. Ganz nach dem Motto „Kauf bricht nicht Miete“ aus § 566 BGB, ändert der Vermieterwechsel durch den Verkauf des Mietshauses oder der Eigentumswohnung nichts an dem Mietvertrag. Als Mieter können Sie sich nach wie vor auf alle Rechte aus dem Mietvertrag berufen. Es ändert sich nur der Vermieter. In der Praxis werden aber aus verschiedenen Gründen gerne auch …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Wenn eine Wohnung oder ein Haus verkauf wird, fragen sich Mieter und Vermieter oft, wem ab welchem Zeitpunkt die Mietzahlung zusteht. Diese Frage klären wir hier.| Mietrecht.org
Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln. War der Verstorbene Mieter, stellt sich insbesondere die Frage, wie es mit dem von ihm eingegangenen Mietverhältnis weitergeht. Lebte der Verstorbene allein, wird in der Regel seine Wohnung aufgelöst. Hiermit ist aber das rechtliche Schicksal des Mietvertrages nicht geklärt. Auch wenn Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige oder bisherige Mitmieter in der Wohnung wohnen bleiben, stellt sich gleichermaßen die Frage, ob und mit wem …Artike...| Mietrecht.org
Sobald man als Vermieter erfährt, dass der eigene Mieter gestorben ist, fragt man sich wie es nun wohl mit dem Mietvertrag weitergeht. Sind die Ehepartner oder Erben nach dem Tod des Mieters die neuen Mieter? Was passiert mit den Haushaltsangehörigen, die bei dem verstorbenen Mieter wohnten? An wen kann sich der Vermieter wenden, wenn der verstorbene Mieter keine Erben hat? Muss man sich als Vermieter auf einen Mietvertrag mit dem …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org