Der Mieter ist verstorben. Die Erben ziehen nun in die Mietwohnung oder räumen diese aus. Geht das? — Ja. Das ist nicht ungewöhnlich, denn die Erben treten kraft Gesetz an die Stelle des verstorbenen Mieters. Mit dem Todesfall übernehmen sie automatisch den Mietvertrag des bisherigen Mieters. Gibt es mehrere Erben — eine sog. Erbengemeinschaft — sind alle Erben Mieter. Auf der Seite des Vermieters ändert sich nichts. Allerdings sind sich …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Ist der Mieter verstorben und gibt es niemanden der den Mietvertrag übernimmt, stellt sich für Vermieter besonders eine Frage: Wer räumt die Wohnung des verstorbenen Mieters? Finden sich nicht sofort Erben oder gibt es keine Erben, ist es wichtig als Vermieter zu wissen, was man eigentlich selbst tun darf bzw. kann: Darf man als Vermieter nach dem Tod des Mieters die Wohnung selbst räumen oder räumen lassen? Was passiert mit …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org