Der Mieter ist verstorben. Die Erben ziehen nun in die Mietwohnung oder räumen diese aus. Geht das? — Ja. Das ist nicht ungewöhnlich, denn die Erben treten kraft Gesetz an die Stelle des verstorbenen Mieters. Mit dem Todesfall übernehmen sie automatisch den Mietvertrag des bisherigen Mieters. Gibt es mehrere Erben — eine sog. Erbengemeinschaft — sind alle Erben Mieter. Auf der Seite des Vermieters ändert sich nichts. Allerdings sind sich …Artikel jetzt weiter lesen