Es gibt unter deutschen Strafrichtern ein Phänomen wie kein anderes. Stellt ein Verurteilter einen Wiederaufnahmeantrag, kann dies auf Richter eine ganz eigentümliche Wirkung haben. Es macht etwas mit ihnen. Ein überschießender Abwehrreflex wird bisweilen aktiviert, der rational nicht mehr erklärbar ist. Ich habe dieses Phänomen vor einigen Jahren, in der plakativen Sprache dieses Blogs, als „geistigen Ausnahmezustand“ bezeichnet. Andere Autoren, die zu dem Phänomen geschrieben hab...| De legibus-Blog
Am 30. Dezember 2021 ist das Gesetz mit den vielen Namen in Kraft getreten. Amtlicherseits hat es gleich drei Bezeichnungen: „Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung“, mit dem Zusatz: „Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung“ sowie „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“. Dem Materielle-Gerechtigkeit-Herstellungsgesetz (vorgeschlagene Kurzform: Gerechtigkeitsges...| De legibus-Blog