Am 30. Dezember 2021 ist das Gesetz mit den vielen Namen in Kraft getreten. Amtlicherseits hat es gleich drei Bezeichnungen: „Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung“, mit dem Zusatz: „Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung“ sowie „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“. Dem Materielle-Gerechtigkeit-Herstellungsgesetz (vorgeschlagene Kurzform: Gerechtigkeitsges...