Es gibt unter deutschen Strafrichtern ein Phänomen wie kein anderes. Stellt ein Verurteilter einen Wiederaufnahmeantrag, kann dies auf Richter eine ganz eigentümliche Wirkung haben. Es macht etwas mit ihnen. Ein überschießender Abwehrreflex wird bisweilen aktiviert, der rational nicht mehr erklärbar ist. Ich habe dieses Phänomen vor einigen Jahren, in der plakativen Sprache dieses Blogs, als „geistigen Ausnahmezustand“ bezeichnet. Andere Autoren, die zu dem Phänomen geschrieben hab...