Will der Vermieter die Miete erhöhen, ist dies in der Regel nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig. Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, wird in den meisten Fällen anhand eines Mietspiegels ermittelt. Viele Mietspiegel sehen vor, dass für Einfamilienhäuser ein Zuschlag von 25 % erhoben werden darf. Das AG Hanau hatte in dem Fall, der seinem Urteil vom 07.07.2023 zugrunde lag, nun über die Frage zu entscheiden, ob dieser Zuschlag …Artikel jetzt weiter lesen