Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Höhe der BAföG-Förderung haben, die ein „ausbildungsbezogenes Existenzminimum“ sicherstellt. Damit bekräftigt das Gericht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Festlegung und Höhe der Studienförderung. Studentin klagt auf höheres BAföG Im Zentrum des Verfahrens stand eine Psychologiestudentin, die in den Jahren 2014 und 2015…