Die Beobachtung einer Versammlung am 18.01.2020 mithilfe der stationären polizeilichen Videoüberwachungsanlage am Neumarkt war rechtswidrig. Das hat in dieser klaren Formulierung die Polizei Köln als Vertreterin des Landes NRW bei der mündlichen Verhandlung vor der 20. Kammer des VG Köln am 28.11.2024 eingestanden und zu Protokoll gegeben. (20 K 469/21, VG Köln)