Durch den Tod des Mieters endet der Mietvertrag nicht automatisch. In diesem Fall wird das Mietverhältnis faktisch zunächst mit dem Kreis der eintrittsberechtigten Personen, den überlebenden Mitmietern oder dem Erben des Verstorbenen fortgesetzt. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und andere Familienangehörige Für alle in §§ 563, 563 a BGB genannten berechtigten Personen, die nach dem Tod des… Mehr lesen »Tod des Mieters – wie geht es weiter mit dem Mietvertrag?