Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Dazu muss einer der beiden Ehepartner beim zuständigen Familiengericht (sitzt im Amtsgericht) einen schriftlichen Scheidungsantrag stellen. Der Ablauf des Scheidungsverfahrens hängt davon ab, wie die Ehepartner miteinander umgehen bzw. welche Punkte (z.B. Wohnung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Vermögen etc.) bereits vor der Verhandlung geklärt sind. Wann kann ein… weiterlesenScheidungsantrag stellen bei Gericht