Die geplanten Änderungen sind aus DSAG-Sicht zu begrüßen. Entscheidend ist, dass sie den Unternehmen auch Vereinfachungen bringen, ohne dabei das eigentliche Ziel aus den Augen zu verlieren: das Einhalten von Menschenrechten sowie das Vermeiden von Umweltschäden innerhalb der Lieferketten.