Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln. War der Verstorbene Mieter, stellt sich insbesondere die Frage, wie es mit dem von ihm eingegangenen Mietverhältnis weitergeht. Lebte der Verstorbene allein, wird in der Regel seine Wohnung aufgelöst. Hiermit ist aber das rechtliche Schicksal des Mietvertrages nicht geklärt. Auch wenn Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige oder bisherige Mitmieter in der Wohnung wohnen bleiben, stellt sich gleichermaßen die Frage, ob und mit wem …Artike...| Mietrecht.org
Sobald man als Vermieter erfährt, dass der eigene Mieter gestorben ist, fragt man sich wie es nun wohl mit dem Mietvertrag weitergeht. Sind die Ehepartner oder Erben nach dem Tod des Mieters die neuen Mieter? Was passiert mit den Haushaltsangehörigen, die bei dem verstorbenen Mieter wohnten? An wen kann sich der Vermieter wenden, wenn der verstorbene Mieter keine Erben hat? Muss man sich als Vermieter auf einen Mietvertrag mit dem …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Ist der Mieter verstorben und gibt es niemanden der den Mietvertrag übernimmt, stellt sich für Vermieter besonders eine Frage: Wer räumt die Wohnung des verstorbenen Mieters? Finden sich nicht sofort Erben oder gibt es keine Erben, ist es wichtig als Vermieter zu wissen, was man eigentlich selbst tun darf bzw. kann: Darf man als Vermieter nach dem Tod des Mieters die Wohnung selbst räumen oder räumen lassen? Was passiert mit …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Der Vermieter ist verstorben und bisher hat sich niemand gemeldet. Oder vielleicht erheben mehrere als Erben des Vermieters Ansprüche auf die Miete. Was gilt nun? Ist die Miete an die Erben zu zahlen oder auf das Konto des verstorbenen Vermieters? Sollten Mieter nach dem Tod des Vermieters erstmal nicht mehr zahlen, bis klar ist, wer der Erbe ist? Und was ist wenn man als Mieter kündigen will? Wer bekommt die …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org