Während der Mieter ein Wohnraummietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen dreimonatigen Kündigungsfrist in der Regel jederzeit grundlos ordentlich fristgerecht kündigen kann, sofern der Mietvertrag keinen wirksamen Kündigungsverzicht enthält, der dieses Recht zeitweise ausschließt, benötigt der Vermieter für eine ordentliche fristgerechte Kündigung gem. § 573 BGB stets ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. Das Gesetz nennt drei Fälle, in den...