Am 29. April 2025 hat das Bundesverfassungsgericht einstimmig und ohne Begründung entschieden, die seinerzeit bei KRiStA veröffentlichte Verfassungsbeschwerde vom 16. Januar 2023 gegen eine Verurteilung wegen eines am 2. September 2020 unter freiem Himmel begangenen Verstoßes gegen die Maskenpflicht nicht zur Entscheidung anzunehmen.