Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte hat sich bereits in zwei Beiträgen zum Strafverfahren gegen den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar geäußert: Der erste Artikel analysierte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Erfurt, der zweite kommentierte kurz nach Verkündung das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23.08.2023. Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Rechtsbeugung, so lautete das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts, das nicht rechtskräftig ist. In...| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Seit kurzem liegt die schriftliche Begründung des am 20.11.2024 verkündeten Revisionsurteils im Verfahren gegen Richter Christian Dettmar vor. Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs darin die juristischen Hindernisse auf dem Weg zur Verwerfung der Revision des Angeklagten beiseite räumt, macht sprachlos.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Mitte August 2025 hat der Arzt Dr. Heinrich Habig eine Haftstrafe von 3 Jahren im Gefängnis antreten müssen. Sie beruht auf zwei Verurteilungen wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in ca. 200 Fällen, weil er Impfbescheinungen erteilt hat, die nach dem Wissen von damals nicht hätten erteilt werden sollen. Dass er den Tatsachen entsprechend Recht hatte, zählt nichts bei einem Tatbestand der Urkundsdelikte. Gerichte vertiefen das Unrecht, ohne an eine Corona-Aufarbeitung auch nur...| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Das Netzwerk KRiStA veröffentlicht eine Verfassungsbeschwerde des vormaligen Richters Christian Dettmar gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung im Volltext, um dem geneigten Leser die Möglichkeit zu geben, die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zu überwachen und zu untersuchen, ob die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt bzw. mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar war.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Das Netzwerk KRiStA veröffentlicht eine Verfassungsbeschwerde des vormaligen Richters Christian Dettmar gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung im Volltext, um dem geneigten Leser die Möglichkeit zu geben, die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zu überwachen und zu untersuchen, ob die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt bzw. mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar war.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Gegen die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht nur des Robert-Koch-Instituts wurden vom Bundesministerium für Gesundheit unter Leitung von Jens Spahn ca. 6 Milliarden Masken eingekauft. Diese in mehrfacher Hinsicht gesetzwidrige Beschaffung war, wie der Bundesrechnungshof festgestellt hat, „ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert“. Durch KRiStA wurde bereits öffentlich gemacht, dass der Einkauf dieser Masken samt Folgekosten den Steuerzahler ...| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Das Bundesgesundheitsministerium verstieß bei der Maskenbeschaffung bewusst gegen das Grundgesetz, die Bundeshaushaltsordnung sowie das Vergaberecht und vernichtete dabei ca. 10 Milliarden Euro Steuergelder.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
An der Art, wie die Maskenbeschaffung durch den ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn öffentlich „aufgearbeitet“ wird, erkennt man die Gefahr, in der sich der Rechtsstaat befindet. Er wird ausgehöhlt durch Politiker, die nicht vor interessengerichteten Täuschungsmanövern zurückschrecken, uneinsichtig sind gegenüber dem von ihnen verursachten Schaden in Milliardenhöhe und zugleich kein Gespür dafür haben, wie sie durch ihr Tun in herausgehobener Stellung den Rechtsstaat unter...| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Zwei Strafverfahren der Bamberger Justiz wegen Politikerbeleidigung haben den Journalisten Jan Fleischhauer veranlasst, diese Angriffe auf die Meinungsfreiheit scharf zu kritisieren und Bamberg als „Sondergerichtszone“ zu bezeichnen. Der Beitrag beleuchtet die Hierarchie innerhalb der Strafjustiz und zeigt, dass die Kritik an sich zwar Zustimmung verdient, aber mit der regionalen Fokussierung auf den Gerichtsbezirk Bamberg zu kurz greift.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Vergleiche von Coronamaßnahmen mit Verbrechen der NS-Zeit in sozialen Medien wurden von den Strafverfolgungsbehörden nicht selten mit Strafverfahren wegen Verharmlosung des Holocausts beantwortet. Jetzt hat der Bundesgerichtshof erstmals in einem solchen Verfahren entschieden. Mit der Subsumtion des Sachverhalts unter den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB nahm es dabei der 3. Strafsenat, der die Revision des Angeklagten verwarf, nicht so genau.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Am 29. April 2025 hat das Bundesverfassungsgericht einstimmig und ohne Begründung entschieden, die seinerzeit bei KRiStA veröffentlichte Verfassungsbeschwerde vom 16. Januar 2023 gegen eine Verurteilung wegen eines am 2. September 2020 unter freiem Himmel begangenen Verstoßes gegen die Maskenpflicht nicht zur Entscheidung anzunehmen.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Die Digitalisierung hat sich vom Mittel zum Zweck gewandelt – sie gilt als Fortschritt per se, auch wenn längst spürbar ist, dass Wissen und Macht sich dabei neu verteilen. Als jüngster „Zauberbesen“ wird Künstliche Intelligenz gefeiert – und soll nun auch in der Justiz für Effizienz sorgen. Doch welche Grenzen setzt das Recht? Welche Gefahren und Risiken sind mit einem KI-Einsatz in der Justiz verbunden? Ist das Antlitz von Justitia auch zukünftig das eines Menschen?| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Die Corona-Maßnahmen stellen ein tiefgreifendes Unrecht dar: auf fragwürdigen Annahmen beruhend und von Unterdrückung kritischer Stimmen begleitet. Dies spiegelt sich in der mangelnden juristischen Aufarbeitung und der Verurteilung eines Richters, der das Kindeswohl infrage stellte, auf beunruhigende Weise wider. Die fehlende Auseinandersetzung mit bekannten Tatsachen und die Verfolgung Andersdenkender beschädigen das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Das Netzwerk KRiStA hat gegenüber dem Thüringer Landtag im Rahmen einer Anhörung zum Entwurf eines Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetzes eine Stellungnahme abgegeben. Nach diesem Gesetzentwurf sollen Betroffene aus dem Landeshaushalt entschädigt werden, die aufgrund eines oder mehrerer Verstöße gegen Regelungen der einschlägigen Thüringer Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus Buß- bzw. Verwarngelder sowie in diesem Zusammenhang ggf. Anwalts- und Gerichtskos...| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Die fehlende Kooperationsbereitschaft im Bundesministerium für Gesundheit macht einen abschließenden Prüfbericht unmöglich. Nun ist der neue Bundestag gefragt.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Seit kurzem liegt die schriftliche Begründung des am 20.11.2024 verkündeten Revisionsurteils im Verfahren gegen Richter Christian Dettmar vor. Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs darin die juristischen Hindernisse auf dem Weg zur Verwerfung der Revision des Angeklagten beiseite räumt, macht sprachlos.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Mit dem Beitrag vermittelt der Autor einen kurzen und kritischen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Haftung bei Schäden infolge einer COVID-19-Impfung.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V. ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf! Für ihn bedeutet seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung das unmittelbare Ende seines Dienstverhältnisses, den Wegfall seines Gehaltes und den Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er nun erhebliche Prozesskosten zu zahlen.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Nachdem sogar der Generalbundesanwalt wegen „handwerklicher Fehler“ die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Erfurt gegen Richter Christian Dettmar beantragt hatte, kam es für viele überraschend, dass der Bundesgerichtshof am 20.11.2024 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verwarf. In diesem Kommentar wird die Entscheidung bewertet und eingeordnet.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Wird die Weltgesundheitsversammlung nächste Woche über den Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften entscheiden? Dieser Beitrag beschreibt den aktuellen Verhandlungsstand und wirft einen kritischen Blick auf ausgewählte Vertragsinhalte und Hintergründe der WHO-Verhandlungen.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
In den zuletzt ergangenen Strafkammerurteilen gegen Ärzte wegen angeblich unrichtiger Gesundheitszeugnisse zeigt sich ein grundlegendes Ungenügen der Strafjustiz in allen Bereichen. Vor allem leistet sie das Gegenteil von Aufarbeitung des Corona-Verordnungsrechts, das hier mit und nach Alexander Christ als “Wegwerfrecht” charakterisiert wird.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
„Wir leben im Moralgefängnis und müssen einen Weg zurück in die Freiheit finden“, so das Zwischenresultat von Dr. Michael Andrick bei seiner Buchvorstellung am Freitag, den 26. April 2024 im Leipziger Mückenschlösschen. Dort fand ein Vortrags- und Gesprächsabend des Vereins Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) gemeinsam mit Andrick unter dem Titel „Gesellschaft und Rechtsstaat im Moralgefängnis?“ statt.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.