Möchte der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis beenden, weil er die vermietete Wohnung selbst nutzen oder einem Angehörigen zur Verfügung stellen möchte, ist die Eigenbedarfskündigung grds. das Mittel der Wahl. Durch die Eigenbedarfskündigung wird das Mietverhältnis einseitig beendet, ohne dass der Mieter an der Beendigung des Mietverhältnisses mitwirken und ohne, dass der Mieter hiermit einverstanden sein muss. Zu dieser einseitigen Beendigung des Mietverhältnisses gibt es jedoch ...