Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, z.B. von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden (LG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2025, Az. 2-06 O 299/24). Weiterlesen Der Beitrag LG Frankfurt: Handyvideos sind urheberrechtlich geschützt erschien zuerst auf Kanzlei Plutte, verfasst von Niklas Plutte.