In so gut wie allen Mietverträgen ist das Datum des Mietbeginns vermerkt. Dieser Zeitpunkt muss jedoch nicht zwangsläufig identisch sein mit demjenigen Zeitpunkt, zu dem der Vermieter dem Mieter die Schlüssel aushändigt. Nicht selten kommt es vor, dass dem Mieter die Schlüssel schon vor dem vereinbarten Mietbeginn übergeben werden. Am Ende des Mietverhältnisses kann es zu einer vergleichbaren Situation kommen. Hat eine Partei das Mietverhältnis ordentlich gekündigt, endet dies am …...