Am 4. November startet ein weiteres Großverfahren gegen Antifaschist*innen. Sieben Angeklagte sollen für mehrere Angriffe auf Nazis verantwortlich gemacht werden. Zentraler Bestandteile ist mal wieder der Paragraf 129 „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Seit Jahren kennen wir diese Art der Ermittlungen gegen radikalen und unangepassten antifaschistischen Widerstand: von der sogenannten Antifa Sportgruppe der 2010er Jahre in Dresden, über ähnliche Ermittlungsverfahren in Leipzig u...