Der ADAC erklärt die zentralen Entschädigungs- und Betreuungsansprüche bei Zug- und Flugverspätungen, Ausfällen und Gepäckverlust. Bahnreisende erhalten ab 60 Minuten Verspätung 25 % des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 %, dazu Ersatzbeförderung oder Erstattung sowie Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Flugreisende bekommen ab drei Stunden Verspätung 250–600 Euro, bei Ausfall Rückerstattung oder Ersatzbeförderung plus Betreuungsleistungen, und Airlines haften bei Gepäckverlust...