In einer Vielzahl aller Mietverträge sind auf der Mieterseite mehrere Mieter beteiligt. Hierzu kommt es z.B., wenn Ehegatten, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft den Vertrag gemeinsam abschließen. Beim Vertragsschluss machen sich die wenigsten Mieter Gedanken darüber, was geschieht, wenn nur einer von ihnen aus dem Mietverhältnis ausscheiden möchte. Oft tritt eine solche Situation jedoch schne...