In der Regel braucht es einen Mieter nicht zu interessieren, wer zu welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt nach ihm in seine Wohnung einzieht. In bestimmten Fällen erlangen diese Fragen jedoch große Bedeutung. Ein solcher Fall liegt z. B. dann vor, wenn der Mieter vor der nächsten Kündigungsmöglichkeit oder vor dem Ablauf einer Befristung ausziehen möchte und darauf angewiesen ist, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt. Aber …Artikel jetzt weiter lesen