Ist das Mietverhältnis beendet, ist der Mieter in jedem Fall verpflichtet, die Mietsache in einem besenreinen Zustand zurückzugeben. Einer ausdrücklichen Regelung im Mietvertrag bedarf es hierfür nicht. Die Parteien können aber auch eine darüberhinausgehende Pflicht des Mieters vereinbaren, die den Mieter z.B. zu einer Rückgabe in ordnungsgemäß gereinigtem Zustand verpflichtet. Selbst eine Verpflichtung des Mieters, am Ende des Mietverhältnisses eine Grundreinigung vorzunehmen, kön...