Miete & Bürgergeld: Zu teure Sozialwohnung gibt es nicht Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat klargestellt: Sozialwohnungen dürfen für Bürgergeld-Bedürftige nicht als unangemessen gelten, auch wenn die Miete über den üblichen Richtwerten liegen. Dieses Urteil verpflichtet das Jobcenter, die volle Miete zu übernehmen, besonders in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt wie z.B. Berlin....