EU-Nachhaltigkeitsregeln verpflichten Unternehmen, in ihren Lieferketten auf Umweltschutz und Menschenrechte zu achten. Bei Verstößen können die EU-Mitgliedstaaten Geldbußen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Die umstrittene Richtlinie soll schrittweise ab 2027 in Kraft treten. Unternehmen sollten mit Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) gezwungen werden, nicht nur für den ... Weiterlesen Der Beitrag USA und Katar d...