Der Vermieter ist verstorben und bisher hat sich niemand gemeldet. Oder vielleicht erheben mehrere als Erben des Vermieters Ansprüche auf die Miete. Was gilt nun? Ist die Miete an die Erben zu zahlen oder auf das Konto des verstorbenen Vermieters? Sollten Mieter nach dem Tod des Vermieters erstmal nicht mehr zahlen, bis klar ist, wer der Erbe ist? Und was ist wenn man als Mieter kündigen will? Wer bekommt die …Artikel jetzt weiter lesen